Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Schwarz & Partner Finanzkonsulenten AG
(Stand Januar 2024)

1. Rechtsstellung der Gesellschaft

Die Schwarz & Partner Finanzkonsulenten AG ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Zürich und im Handelsregister des Kantons Zürich eingetragen (UID CHE-114.605.517).

2. Zweck der Gesellschaft

Die Schwarz & Partner Finanzkonsulenten AG bezweckt die ganzheitliche Beratung von Privat- und Geschäftskunden in den Bereichen Versicherungen, Vorsorge, Vermögensaufbau sowie Finanz- und Pensionierungsplanung.

Die Gesellschaft erbringt insbesondere:

  • Finanz- und Vorsorgeanalysen
  • Versicherungs- und Vorsorgevermittlung
  • Vermögensverwaltung
  • Betreuung und Optimierung bestehender Lösungen

3. Informationspflichten – VAG Art. 45 ff. (Versicherungsbereich)

Die Schwarz & Partner Finanzkonsulenten AG ist ein ungebundener Versicherungsvermittler im Sinne des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG).

3.1 Unabhängigkeit und Zusammenarbeit

Die Gesellschaft ist weder wirtschaftlich noch rechtlich an Versicherungsunternehmen gebunden und arbeitet mit verschiedenen Maklern, Versicherern und Partnergesellschaften zusammen.

3.2 Qualifikation

Die Mitarbeitenden erfüllen die gesetzlichen Anforderungen gemäss VAG und verfügen über die notwendigen Fachkenntnisse.

3.3 Dienstleistungen

  • Beratung in Versicherungsangelegenheiten
  • Analyse des Versicherungsbedarfs
  • Offertvergleiche
  • Vermittlung und Betreuung von Versicherungsverträgen
  • Unterstützung im Schadenfall

3.4 Entschädigungen im Versicherungsbereich

Die Schwarz & Partner Finanzkonsulenten AG erhält im Rahmen ihrer Tätigkeit Entschädigungen von Dritten, insbesondere:

  • Provisionen
  • Courtagen
  • Bestandespflegekommissionen

Diese Entschädigungen:

  • werden von Versicherungsunternehmen oder Partnern bezahlt
  • dienen der Abgeltung der erbrachten Leistungen
  • verbleiben vollständig bei der Schwarz & Partner Finanzkonsulenten AG

Der Kunde:

  • wird über diese Entschädigungen informiert
  • erklärt sich damit einverstanden
  • verzichtet, soweit gesetzlich zulässig, auf deren Herausgabe

3.5 Interessenkonflikte (Art. 45a VAG)

Die Gesellschaft trifft organisatorische Massnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten. Wo diese nicht ausgeschlossen werden können, erfolgt eine Offenlegung.

4. Vermögensverwaltung (diskretionär)

Die Schwarz & Partner Finanzkonsulenten AG erbringt im Rahmen eines separaten Vertrages diskretionäre Vermögensverwaltung.

Sie ist berechtigt, im Rahmen der vereinbarten Anlagestrategie eigenständig Anlageentscheide zu treffen.

Eine Anlageberatung erfolgt ausdrücklich nicht.

5. Kundenprofil und Anlagestrategie

Vor Aufnahme der Vermögensverwaltung wird ein Kundenprofil erstellt (finanzielle Verhältnisse, Ziele, Risikofähigkeit).

Auf dieser Basis wird eine verbindliche Anlagestrategie definiert.

Der Kunde verpflichtet sich, Änderungen unverzüglich mitzuteilen.

6. Anlageentscheide und Risiken

Der Kunde nimmt zur Kenntnis:

  • Finanzanlagen unterliegen Wertschwankungen
  • keine Kapital- oder Renditegarantie besteht
  • Verluste bis hin zum Totalverlust möglich sind

Die Gesellschaft haftet nicht für marktbedingte Entwicklungen.

7. Ausführung von Transaktionen

Transaktionen werden:

  • im Rahmen der Strategie
  • nach geschäftsüblicher Sorgfalt

ausgeführt.

Es besteht kein Anspruch auf bestimmte Ergebnisse oder optimale Zeitpunkte.

8. Depotbank und Drittparteien

Die Vermögenswerte werden bei einer Drittbank verwahrt.

Die Schwarz & Partner Finanzkonsulenten AG:

  • handelt nur gestützt auf Vollmachten
  • haftet nicht für Handlungen oder Ausfälle der Depotbank

9. Retrozessionen und Drittvergütungen (Vermögensverwaltung)

Schwarz & Partner Finanzkonsulenten AG erhält im Rahmen ihrer Vermögensverwaltungstätigkeit oder bei Gelegenheit der Auftragserfüllung keine Leistungen (z.B. Retrozessionen, Kick-backs, Finders fees, Bestandespflegekommissionen etc.) von Dritten (Banken, Fondsgesellschaften, Emittenten, etc.).

10. Reporting und Genehmigung

Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, sein Reporting sowie Depotauszüge über das E-Banking seiner Depotbank einzusehen und abzurufen. Sofern zusätzliche Berichte durch die Schwarz & Partner Finanzkonsulenten AG erstellt werden, erfolgen diese in angemessenen Intervallen.

Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche ihm zugänglichen Unterlagen regelmässig zu prüfen.

Beanstandungen sind innert 30 Tagen nach Verfügbarkeit bzw. Abrufbarkeit im E-Banking oder nach Zustellung schriftlich mitzuteilen.

Nach unbenutztem Ablauf dieser Frist gelten die entsprechenden Unterlagen als genehmigt.

11. Haftung

Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Keine Haftung besteht insbesondere bei:

  • unvollständigen Kundenangaben
  • Marktverlusten
  • verspäteter Mitwirkung
  • Fehlern Dritter

Fehler sind innerhalb von 4 Wochen zu melden.

12. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich:

  • vollständige und korrekte Angaben zu machen
  • Änderungen unverzüglich mitzuteilen
  • Unterlagen zu prüfen

13. Datenschutz und Geheimhaltung

Personendaten werden vertraulich und gemäss Datenschutzerklärung verarbeitet.

14. Legitimationsprüfung

Die Gesellschaft prüft die Identität der Kunden nach branchenüblichem Standard.

15. Kommunikation und Übermittlungsrisiken

Risiken aus Kommunikationsmitteln (E-Mail, Telefon, Post) trägt der Kunde, sofern die geschäftsübliche Sorgfalt eingehalten wurde.

16. Beratungstarif und Vergütung

Vergütungen erfolgen:

  • gemäss vereinbartem Tarif
  • individuell
  • oder durch Drittentschädigungen (Versicherungsbereich)

17. Copyright

Alle Unterlagen sind geistiges Eigentum der Schwarz & Partner Finanzkonsulenten AG.

18. Änderungen der AGB

Die Gesellschaft kann die AGB jederzeit anpassen.

19. Anwendbares Recht

Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.

20. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Zürich, soweit gesetzlich zulässig.