
Geldwäschereigesetz (GwG)
Unabhängige Vermögensverwalter, die berufsmässig fremde Vermögenswerte annehmen, aufbewahren oder helfen, sie anzulegen oder zu übertragen, werden im Hinblick auf die Geldwäscherei-prävention von der FINMA beaufsichtigt. Sie können grundsätzlich wählen zwischen einem Anschluss an eine Selbstregulierungs-organisation (SRO) oder einer direkten Aufsicht durch die FINMA.

Anschluss an die Selbstregulierungsorganisation SRO Polyreg
Unserem Unternehmen wurde am 15.01.2009 die Mitgliedschaft bei der POLYREG bestätigt und damit die Berechtigung erteilt, als Finanzintermediär im Sinne von Artikel 2 Absatz 3 des Geldwäschereigesetzes tätig zu werden.

Unterstellung Standesregeln
Die SRO PolyReg ist eine anerkannte Selbstregulierungsorganisation nach Artikel 24 des Geldwäschereigesetzes. Sie hat gestützt auf das FINMA-Rundschreiben 2009/1 Eckwerte zur Vermögensverwaltung Standesregeln erlassen, die von der FINMA anerkannt worden sind. Wir haben uns diesen Standesregeln unterstellt. Mit der Unterstellung haben wir Mindeststandards bezüglich der Ausgestaltung unserer Vermögensverwaltungsverträge sowie unserer Sorgfalts- und Treuepflichten gegenüber dem Anleger einzuhalten.